Umzug - Was sollte man beachten?
veröffentlicht am: 27.06.2022Jeder Umzug ist mit viel Arbeit und Stress verbunden, deshalb ist eine umfassende Planung maßgeblich. So müssen die Habseligkeiten in Kartons verpackt sowie Elektrogeräte und Möbel transportiert werden.
Darüber hinaus sind aber auch die gesetzlichen Pflichten im Bezug auf Arbeiten in der alten Wohnung zu beachten, welche gegenüber dem bisherigen Vermieter bestehen.
Obligatorische Renovierungsarbeiten im alten Zuhause
Wenn die Mieter die alte Wohnung renoviert übernommen haben, müssen sie diese normalerweise auch beim Auszug renoviert übergeben.
Jedoch muss diese Renovierungspflicht im Mietvertrag vereinbart werden, damit sie wirksam ist.
Falls dies der Fall ist, beim Einzug alle Räume fotografieren, um den jeweiligen Zustand zu dokumentieren. Auf diese Weise haben die Mieter eine Referenz, wie die Wohnung bei der Übergabe auszusehen hat. So lassen sich Streitigkeiten mit dem Vermieter vermeiden, wenn er beim Auszug bereits vorhandene Makel oder Schäden beanstanden will.
Die sogenannten Schönheitsreparaturen kann der Mieter in Eigenregie durchführen. So hat der Vermieter keinerlei Recht zu verlangen, dass damit ein professionelles Unternehmen beauftragt wird. Das Renovieren sollte am Schluss erfolgen, wenn das Hab und Gut schon sicher in Umzugskartons verpackt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Sachen durch die Farbe beschmutzt werden.
Fällige Schönheitsreparaturen beim Auszug
Falls eine Renovierungspflicht der Mieter beim Auszug besteht, müssen sie alle Räume wieder in einen geeigneten Zustand versetzen, damit sich die Wohnung problemlos vermieten lässt.
Dazu gehört das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken, vor allem in dem Fall, wenn im Haushalt geraucht wurde. Wer die Wände in bunten Farben gestrichen hat, muss sie beim Auszug erneut mit neutralen Farbtönen überstreichen.
In der Regel wünschen sich Vermieter eine weiße Farbe. Gänzlich zu streichen sind auch die folgenden Installationen:
- Heizkörper
- Heizungsrohre
- Innentüren
Dagegen müssen die Fenster und Außentüren nur von innen gestrichen werden. Wenn Dübellöcher vorhanden sind, muss der Mieter sie gut verschließen.
Gesetzt den Fall, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung eingenistet haben, sind sie korrekt zu beseitigen. Wenn die aufgeführten Arbeiten nicht erfolgen, kann der Vermieter einen kostspieligen Schadenersatz einfordern.
Besenreine Übergabe der alten Wohnung
Wenn der Mietvertrag endet, muss die Wohnung samt den dazu gehörigen Schlüsseln wieder dem Vermieter übergeben werden. Dazu gehören alle erhaltenen und nachgemachten Wohnungsschlüssel, danach dürfen keine Exemplare mehr im Besitz des Mieters sein.
Für die Übergabe ist die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, alle Räume müssen besenrein sein. Müll und sonstigen Unrat entsorgen sowie den Boden von Schmutz befreien. Unbedingt alle Einbauten entfernen, welche während der Mietzeit vorgenommen wurden. Außerdem die Vorhänge abhängen und ausgehängte Türen erneut einhängen.
Sinnvoll sind Fotos und ein Übergabeprotokoll, um spätere Diskussionen zu vermeiden. So können Mieter und Vermieter den genauen Zustand aller Räumlichkeiten objektiv für beide Parteien festhalten.
Am besten mehr Umzugskartons kaufen, um am Ende der erforderlichen Arbeiten die dafür benötigten Reinigungsmittel, Werkzeuge und sonstigen Gerätschaften ins neue Zuhause transportieren zu können.
Fazit
Beim Umzug sind rechtlich geltende Pflichten zu beachten . Dazu gehören auch die aufgeführten Arbeiten, welche in der alten Wohnung unter Umständen notwendig sind. So lassen sich Probleme mit dem Vermieter vermeiden.
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