Nürnberger Immobilien Börse
Recht & Gesetz Abschlagszahlungen beim Verbraucher-Schlüsselfertigbau

Letzte Rate muss mindestens zehn Prozent betragen!

veröffentlicht am: 29.06.2022

Wer sich als Verbraucher von Bauunternehmen ein Haus bauen lässt, hat zuvor einen Vertrag unterschrieben. Wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags ist der Zahlungsplan. Das neue Bauvertragsrecht regelt, dass die letzte Rate nicht beliebig vom Unternehmer im Kleingedruckten festgelegt werden kann.

Sie muss mindestens noch zehn Prozent betragen - ausgenommen sind Bauträgerverträge, bei denen zugleich das Grundstück mit veräußert wird. Nur so haben die Bauherren die Möglichkeit, bei der Abnahme noch wirtschaftlichen Druck auszuüben, wenn noch Mängel bestehen.

Eine Studie zum Bauvertragsrecht des Verbands Privater Bauherren ergab, dass 59 Prozent der Bauverträge, die die Unternehmen vorgelegt hatten, die letzte Rate mit unterzehn Prozent veranschlagt war und damit gegen geltendes Verbraucherrecht verstoßen.

Da der Bauvertrag entscheidende Bedeutung für das Verhältnis zwischen Bauherren und Unternehmen hat, sollten Bauherren sich umfassend informieren und Verträge sehr eingehend prüfen lassen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat hierzu vom Verband Privater Bauherren eine kostenlose Broschüre erarbeiten lassen: „Neues Bauvertragsrecht –Informationen für Verbraucherbauherren“, die laienverständlich die wichtigsten Regelungen zusammenfasst und erklärt.

Die Broschüre kann über die VPB-Website bezogen werden.

https://www.vpb.de


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