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Recht & Gesetz EU-Gebäuderichtlinie

Parlament beschließt

veröffentlicht am: 09.05.2023

Am 14. März 2023 hat das EU-Parlament den Bericht zur Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) beschlossen und setzt sich dabei insbesondere für Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ein.

 

Danach sollen alle Wohnhäuser bis 2023 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse „D“ erreichen.

 

Öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude sollen bereits bis 2027 die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2030 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Damit bis 2050 jedes Gebäude klimaneutral ist, sollen die Mitgliedstaaten nach dem Beschluss des EU-Parlaments ihre eigenen Mindestnormen für den restlichen Gebäudebestand in ihrem Tempo einführen müssen.

 

Ausnahmen sind nach dem Beschluss für maximal 22 % der Wohngebäude möglich, die bis Januar 2037 nicht die vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Gesamteffizienz erfüllen, wenn die Erfüllung mangels ausreichend vorhandener qualifizierter Arbeitskräfte nicht möglich ist.

 

Vorgesehen ist darüber hinaus, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass neue Gebäude, die von öffentlichen Behörden genutzt, betrieben, oder besessen werden, ab dem 1. Januar 2026 und alle anderen neuen Gebäude ab dem 1. Januar 2028 als Null-Emissions-Gebäude ausgeführt werden.

 

Die Vorgaben des EU-Parlaments sind mit dem erfolgten Beschluss noch nicht in trockenen Tüchern. Vor dem Inkrafttreten müssen die EU-Staaten und das Europaparlament noch einen Kompromiss finden. Ist die Richtlinie final erstellt und in Kraft, werden die neuen Regelungen anschließend in nationales Recht umgesetzt.


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