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Outdoor Tipps für den Gartenpool

Schwimmbad im eigenen Garten

veröffentlicht am: 22.04.2026

Kaum deuten steigende Temperaturen an, dass der Sommeranfang unweigerlich vor der Tür steht, fangen viele Hausbesitzer an zu träumen: Ein eigener Pool wäre schon was Feines.

 

Tatsächlich ist die Vorstellung gar nicht so weit hergeholt: Die meisten privaten Gartenpools lassen sich ohne großen bürokratischen Aufwand realisieren, solange man ein paar Grundregeln beachtet.

 

Aber natürlich gibt es einige Punkte, über die man sich vorher Gedanken machen sollte. Zwischen der Idee vom eigenen Schwimmbad und dem ersten Sprung ins Wasser liegen Entscheidungen, die man nicht mal so eben auf die leichte Schulter nehmen kann.

 

Braucht man eine Baugenehmigung?

Das kommt drauf an. In den meisten Bundesländern sind Schwimmbecken bis zu einem Volumen von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei. Ein typischer Gartenpool mit den Maßen 4 mal 8 Meter und 1,50 Meter Tiefe fasst rund 48 Kubikmeter und liegt somit deutlich darunter.

 

Allerdings gibt es regionale Unterschiede. In Bayern etwa liegt die Grenze bei 50 Kubikmetern, und wer eine feste Poolüberdachung plant, muss unter Umständen doch einen Bauantrag stellen. Vor dem Bau sollte man also unbedingt einen Blick in den Bebauungsplan werfen und sich beim örtlichen Bauamt erkundigen. Selbst wenn keine Genehmigung nötig ist, muss man sich in vielen Fällen an Abstandsflächen zum Nachbargrundstück halten und die Wasserentsorgung korrekt regeln. Poolwasser darf man wegen der chemischen Zusätze nicht einfach in den Garten kippen, sondern muss es über den Hausanschluss in die Kanalisation leiten.

 

Wer von der klassischen Chlordesinfektion nicht viel hält, hat mit dem Salzwasserpool eine überzeugende Alternative. In diesem Fall wird das Wasser über eine Salzelektrolyse gereinigt. Das ist hautschonender, riecht deutlich weniger nach Schwimmbad und gilt als pflegeleichter im Alltag.

 

Welcher Pooltyp passt?

Bei der Auswahl des Beckens haben Hausbesitzer die Qual der Wahl, denn es gibt unterschiedliche Systeme. Die wichtigsten Optionen hier im Überblick:

 

  • Aufstellpools: Sie sind günstig, schnell aufgebaut und komplett genehmigungsfrei. Allerdings sind sie optisch nicht jedermanns Sache und auch nicht so langlebig wie beispielsweise geflieste Einbaupools. Für den Einstieg oder in kleineren Gärten sind sie allerdings perfekt und pflegeleicht.

 

  • Einbaupools: Die Becken werden in den Boden eingelassen, wirken hochwertig und halten normalerweise viele Jahre. Der Einbau erfordert Erdarbeiten und eine vorherige Planung, aber der Aufwand lohnt sich. Einbaupools integrieren sich normalerweise perfekt in das Gesamtbild des Gartens.

 

  • Betonpools: Die Königsklasse unter den Schwimmbecken ist komplett individuell gestaltbar, aber auch die aufwendigste und teuerste Variante. Hier kann man Form, Tiefe und die Ausstattung frei bestimmen.

 

Was kostet der Spaß?

Die Preisspannen sind groß. Während ein einfacher Aufstellpool bereits ab ein paar hundert Euro zu haben ist, liegt ein eingelassenes Becken mit entsprechender Technik, Filteranlage und idealerweise einer Abdeckung zwischen 15.000 und 40.000 Euro — je nach Größe, Material und Ausstattung. Dazu kommen laufende Kosten für Wasser, Strom, Pflegemittel und die gelegentliche Wartung der Technik.

 

Am besten stellt man vor dem Poolbau einen realistischen Gesamtkostenplan auf, damit das eigene Schwimmbad am Ende nicht wesentlich teurer wird als der reine Beckenpreis vermuten lässt.

 

Pool und Grundstückswert

Ein gut geplanter Pool kann den Wert einer Immobilie steigern, umso mehr, wenn er sich harmonisch in die Gartengestaltung einbettet und in einem gepflegten Zustand ist. Allerdings ist ein Pool nicht für jeden Käufer ein Pluspunkt, weil manche darin eher eine Belastung wegen der laufenden Unterhaltskosten sehen.

 

Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird, sind die Nachbarn. Selbst wenn man keine Baugenehmigung benötigt, sollte man die Nachbarn frühzeitig über die Baupläne des eigenen Pools im Garten informieren. Pumpen und Filteranlagen erzeugen Geräusche, und auch beim Planschen entstehen Lautstärken, die nicht jedem gefallen. Die gesetzlichen Ruhezeiten gelten natürlich auch am Pool. Wer hier von Anfang an offen kommuniziert, erspart sich möglicherweise viel Ärger. Bei Gemeinschaftseigentum — etwa dem geteilten Garten eines Doppelhauses — braucht man sogar die Zustimmung aller Eigentümerparteien, sonst droht im schlimmsten Fall der Rückbau.

 

Wer sich gründlich vorbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und realistisch kalkuliert, wird mit einem eigenen Pool mit Sicherheit viel Freude haben.


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