Nürnberger Immobilien Börse
Nürnberg Stadtrat hält politisches Versprechen

Hebesatz der Grundsteuer B wird gesenkt

veröffentlicht am: 26.10.2025

Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 22. Oktober 2025, die Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nürnberg ein Hebesatz von 750 Prozent – bislang lag dieser bei 780 Prozent.

 

„Mit dem Beschluss halten Verwaltung und Politik Wort“, erklärt Stadtkämmerer Thorsten Brehm. „Die Stadt hätte die Mehreinnahmen zwar gut gebrauchen können, doch angesichts steigender Wohn-und Mietkosten ist es richtig, auch die Nebenkosten für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter im Blick zu behalten. Durch das anhaltende Wachstum Nürnbergs wird das Steueraufkommen in den kommenden Jahren voraussichtlich ohnehin weiter steigen.“

 

Hintergrund: Grundsteuerreform sorgt für Anpassungsbedarf

Die nun beschlossene Senkung steht im Zusammenhang mit der bundesweiten Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Bund und Länder hatten die Reform nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 beschlossen, um die Grundsteuer auf eine neue, verfassungsgemäße Grund-und Datenlage zu stellen.

 

Der Nürnberger Stadtrat musste daher für das Jahr 2025 einen neuen Hebesatz festlegen. Diese Berechnung war jedoch zunächst mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, da unter anderem zahlreiche Steuerdaten korrekturbedürftig oder unvollständig waren. Inzwischen wurden diese Korrekturen vom Finanzamt und somit für viele betroffene Bürgerinnen und Nr. 1160 / 22.10.2025 Bürger weitgehend durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Einnahmen über den Erwartungen lagen.

 

Um das zugesagte Ziel der Aufkommensneutralität der Gesamtstadt einzuhalten – also durch die Reform insgesamt keine zusätzlichen Einnahmen zu erzielen –, hat der Stadtrat den Hebesatz nun erneut angepasst.

 

Stadt Nürnberg


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