Nürnberger Immobilien Börse
Tipp Treppenlift-Systeme

Treppenlift Fördermöglichkeiten: Diese Optionen bestehen

veröffentlicht am: 14.06.2023

Der Einbau eines Treppenlift-Systems erweist sich oftmals als sinnvolle, jedoch auch kostspielige Investition in den eigenen Wohnraum. Umso besser, wenn man sich rechtzeitig mit potenziellen Zuschüssen, deren Höhen und den im Vorfeld nötigen Nachweisen beschäftigt. An dieser Stelle daher ein kompakter Überblick über die bekanntesten Stellen.

 

 

Die Kranken- und Pflegekassen

Wer einen Zuschuss für Treppenlift erhalten möchte, kann sich diesbezüglich an die Kranken- und Pflegekassen wenden. Diese fördern die Anschaffung von Hilfsmitteln, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Auch bezuschussen sie die Umgestaltung des Wohnumfelds durch bauliche Maßnahmen und den Einbau von technischen Geräten mit bis zu

  • 4.000 € pro einzelner Person,
  • 8.000 € pro ein Paar, das zusammenlebt und
  • 16.000 € pro Wohngruppe, in der über vier Personen leben.

 

Diese bis zu 4.000 € beziehen sich jedoch lediglich auf den höchsten, den fünften Pflegegrad. Bis zu diesem Level ist die Übernahme der (Teil-) Kosten gestaffelt; gleichzeitig ist es Grundbedingung, dass zumindest der erste Pflegegrad festgestellt wurde.

 

Um diesen Zuschuss für die Wohnumfeld-Verbesserung zu erhalten, ist es im Zuge einer Antragstellung bei den Kranken- und Pflegekassen relevant, eine zugrunde liegende medizinische Notwendigkeit feststellen zu lassen. Dies geschieht mithilfe einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst. Dieser überprüft sowohl den Gesundheitszustand der wesentlichen Person als auch die bisherige Gestaltung der Wohnräume. Das Ergebnis der Begutachtung muss anschließend von einer Versicherung schriftlich bestätigt werden. Anschließend können den Kassen mehrere potenzielle Treppenliftangebote zur Begutachtung und potenziellen Bewilligung vorgelegt werden. Dabei ist es wesentlich, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt und der Treppenlift vorrangig so gestaltet ist, dass er das selbstständige Leben möglichst lange fördert oder die Pflege in den eigenen vier Wänden vereinfacht.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen: Meist werden die Kosten nur zu bestimmten Anteilen übernommen – und das auch nur in den Fällen, in denen das Treppenliftsystem nicht schon vor der Kontaktaufnahme mit der Kasse gekauft oder sogar installiert wurde. Gleichzeitig ist unwichtig, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Modell handelt. Vielmehr ist von Relevanz, dass der Antragsteller mindestens zehn Jahre Mitglied der Pflegekasse ist und eine zweijährige Vorversicherungszeit nachweisen kann.

 

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei unterschiedliche Programme an, welche den Eigenkostenanteil am Treppenlift-Einbau senken können, die jedoch nicht mit den Förderoptionen der Kranken- und Pflegekassen kombinierbar sind.

 

  • Einerseits das Programm 159 – „altersgerecht Umbauen mit Kredit“. Es umfasst einen altersunabhängigen Kredit in einer Höhe von bis zu 50.000 €. Mit seiner Hilfe können den Wohnkomfort steigernde, den Einbruchschutz verbessernde und Barrieren abbauende Maßnahmen (mit-) finanziert werden.
  • Alternativ kann auch der Investitionszuschuss 455B infrage kommen. Er steht Mietern, Wohnungsgenossenschaften und privaten Wohnimmobilien-Eigentümern zur Verfügung. Um die vollen 10 % der Kosten, die förderfähig sind, zu erhalten, müssen jedoch die Grundbedingungen stimmen. Zum einen müssen noch ausreichend Bundeshaushaltsmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbar sein. Zudem darf ein gebrauchter Treppenlift nicht älter als drei Jahre alt sein und eine ebenfalls dreijährige Restgarantie mitbringen.

 

 

Die bundeslandeigenen und kommunalen Förderungen

Um die altersgerechte Gestaltung einer Eigentumswohnung nicht allein stemmen zu müssen, kann man sich bezüglich der bundeslandeigenen Unterstützungsprogramme erkundigen. Ihre Grundlage bietet das WoFG, das Wohnraumfördergesetz. Diese Unterstützungsprogramme dienen speziell der Förderung der Haushalte, in denen schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Personen sowie Kinder leben.

 

Ebenfalls erwähnenswert sind die Programme, die die Kommunen und Kreise anbieten. Alles, was sie betrifft und wesentlich ist, wird von den entsprechenden Gemeinde- oder Stadtverwaltungen regional verfügbar gemacht. Für weitere Informationen ist zudem die Nutzung der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu empfehlen.

 

Und auch der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil aus dem Februar 2014 festgehalten, dass die beim Kauf und Einbau entstehenden Kosten für den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind. Was übrigens auch dann zutrifft, wenn ein Kind auf das Hilfsmittel angewiesen ist. In diesem Fall läuft das Ganze über die Steuererklärung der Eltern. Bedingung dafür ist allerdings, dass man die medizinische Notwendigkeit (genau wie für die Pflege- oder Krankenkassen) vor dem Kauf und Einbau belegen kann.

 

 


Bildquelle(n): Image by Sabine van Erp from Pixabay