Infrastruktur planen, Risiken vermeiden
veröffentlicht am: 24.06.2025
Elektromobilität ist längst mehr als ein Zukunftsthema – sie ist in der Gegenwart angekommen und entwickelt sich rasant zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen, Gewerbeparks und Immobilienbetreiber.
Die steigende Zahl an E-Fahrzeugen in Firmenflotten, bei Mitarbeitenden und Kunden erzeugt eine klare Erwartungshaltung: Ladeinfrastruktur muss verfügbar, leistungsfähig und zuverlässig sein.
Für Betreiber gewerblicher Immobilien bedeutet das, frühzeitig zu handeln – nicht nur, um den Anforderungen von Nutzern und Gesetzgebern gerecht zu werden, sondern auch, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Immobilienwert langfristig zu sichern.
Status quo und Trends im Gewerbebereich
Der Markt für Elektromobilität im Gewerbebereich wächst dynamisch. Immer mehr Unternehmen statten ihre Standorte mit Ladepunkten aus – sei es für die eigene E-Flotte, für Mitarbeitende oder zur Attraktivitätssteigerung gegenüber Kunden. Gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) fordern inzwischen bei Neubauten oder größeren Renovierungen die Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur. Parallel dazu gibt es zahlreiche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die den Ausbau finanziell unterstützen. Wer frühzeitig investiert, profitiert nicht nur von Zuschüssen, sondern auch von einem positiven Image, steuerlichen Vorteilen und besserer Flächennutzung. Unternehmen, die bereits jetzt mit gut geplanter Ladeinfrastruktur vorangehen, verschaffen sich einen nachhaltigen Vorsprung – nicht zuletzt in Hinblick auf ESG-Kriterien und künftige Anforderungen im gewerblichen Immobiliensektor.
Anforderungen an die Ladeinfrastruktur
Die Anforderungen an eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien sind komplex und gehen weit über das bloße Aufstellen einiger Ladesäulen hinaus. Bereits in der frühen Planungsphase müssen grundlegende Fragen geklärt werden: Wie viele Ladepunkte werden benötigt – heute und in fünf Jahren? Welche Anschlussleistungen sind verfügbar, und ist ein intelligentes Lastmanagement notwendig, um Netzüberlastungen zu vermeiden? Auch die Wahl des Standorts spielt eine entscheidende Rolle: In Tiefgaragen gelten andere bauliche und sicherheitstechnische Anforderungen als bei Außenstellplätzen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Ladepunkte öffentlich zugänglich sein sollen oder nur für den internen Betrieb vorgesehen sind – beides hat Auswirkungen auf Zugangssysteme, Abrechnungslösungen und Genehmigungsprozesse. Wer bei der Planung nicht vorausschauend denkt, riskiert teure Nachrüstungen und Einschränkungen im späteren Betrieb.
Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen: Brandschutz und technische Auflagen im Fokus
Die Installation von Ladepunkten in Tiefgaragen unterliegt besonders strengen baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Aufgrund der geschlossenen Bauweise und der potenziellen Brandgefahr schreiben viele Landesbauordnungen und Garagenverordnungen umfangreiche Brandschutzmaßnahmen vor. In Großgaragen über 1.000 m² sind häufig selbsttätige Löschanlagen oder leistungsstarke Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vorgeschrieben, die im Ernstfall automatisch aktiviert werden. Auch eine leistungsfähige maschinelle Lüftung ist essenziell, um Wärmestau und Rauchentwicklung entgegenzuwirken. Zusätzlich wird empfohlen, Ladepunkte möglichst in der Einfahrts- oder Ausfahrtsebene zu platzieren, damit Einsatzkräfte im Notfall schnellen Zugang haben. Die technische Planung muss dabei immer in enger Abstimmung mit Elektrofachkräften und dem zuständigen Brandschutzbeauftragten erfolgen.
Außenstellplätze: Witterungsschutz und robuste Bauweise gefragt
Im Gegensatz zur Tiefgarage bieten Außenstellplätze mehr bauliche Freiheit, erfordern aber einen anderen Sicherheitsfokus. So müssen Ladesäulen im Freien zuverlässig gegen Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee oder UV-Strahlung geschützt sein – eine Schutzart von mindestens IP44 ist hier Standard. Um Beschädigungen durch Fahrzeuge zu vermeiden, ist bei frei stehenden Säulen ein Rammschutz vorzusehen. Die sichere Verankerung – etwa durch ein Fundament oder Wandmontage – ist ebenso entscheidend. Nicht zu vernachlässigen ist zudem eine ausreichende Beleuchtung des Ladebereichs, idealerweise automatisiert über Präsenzmelder. Gerade bei öffentlich zugänglichen Außenplätzen sind außerdem Zugangskontrolle und Abrechnungssysteme mitgedacht werden, um einen sicheren und nachvollziehbaren Betrieb zu gewährleisten.
Planung und Umsetzung: Worauf Betreiber achten sollten
Damit Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien nicht nur technisch funktioniert, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann, ist eine durchdachte Planung und Umsetzung entscheidend. Bereits in der Konzeptphase sollten Fachplaner, Elektrofachkräfte und Brandschutzexperten einbezogen werden, um alle relevanten Aspekte frühzeitig zu berücksichtigen – von der Netzanschlusskapazität über die Lastverteilung bis hin zu Zugangs- und Abrechnungssystemen. Besonders bei Nachrüstungen in Bestandsgebäuden sind genaue Analysen notwendig, um die bestehende elektrische Infrastruktur korrekt zu bewerten und mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Auch baurechtliche Vorgaben, etwa aus der Landesbauordnung oder dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), müssen eingehalten werden. Zudem sollte die geplante Infrastruktur skalierbar sein, sodass sie bei steigender Nachfrage unkompliziert erweitert werden kann. Wer diese Punkte beachtet, legt den Grundstein für einen sicheren, effizienten und zukunftsfähigen Ladebetrieb im gewerblichen Umfeld.
Sicherheitsaspekte: Elektroprüfung nicht vergessen
Ein oft unterschätzter, aber zentraler Aspekt bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur ist die elektrische Sicherheit – insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Prüfpflichten. Gewerbliche Betreiber sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen, um Risiken wie Überlastungen, Isolationsfehler oder fehlerhafte Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Dies gilt selbstverständlich auch für neu installierte Ladeeinrichtungen. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die DGUV Vorschrift 3, die die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen regelt. Vor der Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen müssen Ladepunkte und zugehörige Stromkreise von qualifizierten Elektrofachkräften geprüft werden. Dies schützt nicht nur Personen und Sachwerte, sondern sichert auch den Versicherungsschutz – denn bei einem Schaden durch eine nicht geprüfte Anlage kann die Haftung vollständig auf den Betreiber übergehen. Eine professionelle Elektroprüfung ist daher kein bürokratisches Hindernis, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil eines verantwortungsvollen Infrastrukturprojekts.
Betrieb und Wartung
Auch nach der erfolgreichen Installation endet die Verantwortung für die Ladeinfrastruktur nicht. Ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb erfordert ein durchdachtes Wartungs- und Monitoringkonzept. Betreiber sollten regelmäßige Inspektionen und Wartungen einplanen, um Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen und Ausfallzeiten zu minimieren. Intelligente Ladesysteme bieten heute umfassende Monitoringfunktionen: Sie erfassen Ladezeiten, Stromverbrauch, Verfügbarkeiten und Nutzerverhalten – Daten, die nicht nur für die Abrechnung relevant sind, sondern auch für die Optimierung des Ladevorgangs. Wichtig ist zudem die Einrichtung eines klaren Zugangs- und Abrechnungssystems, besonders bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten oder bei gewerblichen Immobilien mit mehreren Mietparteien. Auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfzyklen, etwa nach DGUV V3, bleibt ein fortlaufender Prozess. Wer hier auf digitale Fristenüberwachung und dokumentierte Prüfprotokolle setzt, spart Aufwand und erhöht die Betriebssicherheit. Kurz gesagt: Erst mit professionellem Betriebskonzept wird aus der Ladeinfrastruktur ein echter Mehrwert für Nutzer und Betreiber.
Fazit
Elektromobilität im gewerblichen Bereich ist mehr als ein Imagefaktor – sie bietet echte Chancen zur Wertsteigerung und Zukunftssicherung von Immobilien. Ladeinfrastruktur wird zunehmend zum Standortvorteil, sei es für Unternehmen mit eigener E-Flotte, für Mieter mit Nachhaltigkeitsfokus oder für Kunden, die bequem während ihres Besuchs laden möchten. Doch diese Potenziale lassen sich nur dann vollständig ausschöpfen, wenn die Planung ganzheitlich erfolgt – von der technischen Machbarkeit über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zur regelmäßigen Elektroprüfung. Betreiber, die frühzeitig in sichere und skalierbare Systeme investieren, stellen nicht nur die Weichen für morgen, sondern schützen sich auch vor kostspieligen Ausfällen, Haftungsrisiken und ungenutztem Potenzial. Elektromobilität wird damit zu einem integralen Bestandteil moderner Gewerbeentwicklung – vorausgesetzt, Sicherheit und Qualität stehen von Anfang an mit auf der Agenda.
Bildquelle(n): photo by Ployker on Adobe Stock