Nürnberger Immobilien Börse
Ratgeber Mieterhöhung

Wie hoch darf sie sein?

veröffentlicht am: 30.11.2022

In den heutigen Zeiten scheinen die Mieten unaufhaltsam anzusteigen. Daher ist es aktuell für Mieter von Wohnraum besonders wichtig, zu wissen, wann sich die Erhöhung der Miete überhaupt als zulässig zeigt – es existieren schließlich durchaus auch Fälle, in denen eine Ablehnung der Mieterhöhung möglich ist.

In der Regel besteht für Vermieter in der Vermietung ihres Eigentums eine der wichtigsten Einkommensquellen überhaupt. Auf eine Mieterhöhung verzichten daher nur die wenigsten von ihnen.

Ob der Mietpreis für die gemietete Wohnung grundsätzlich berechtigt ist, können Verbraucher beispielsweise unter Miet-Check.de prüfen.

Wann eine Mieterhöhung grundsätzlich rechtens ist und wie hoch diese ausfallen darf, erklärt der folgende Beitrag.

Mieterhöhung – Welche Gründe gibt es für sie?

Der Großteil der Mieter wird früher oder später mit einer Mieterhöhung konfrontiert. Begründet sein kann dies etwa darin, dass die Wohnung von einem neuen Mieter bezogen wird oder sich die Miete aus einem anderen Anlass verteuert.

Willkürlich dürfen Vermieter dabei allerdings in keinem Fall vorgehen. Um welche Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Mieterhöhung möglich ist, wird durch den Paragrafen 557 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Sollte sich somit eine Mieterhöhung im Briefkasten finden, sollten Mieter niemals darauf verzichten, ihre Rechtmäßigkeit eingehend zu prüfen. Die Mieterverbände in Deutschland schätzen, dass mehr als die Hälfte aller erhöhten Mieten als unrechtmäßig oder fehlerhaft zu bewerten sind.

Davon hängt die Höhe der Miete ab

Wie hoch die Miete eines Hauses oder einer Wohnung ausfällt, ist generell von drei Faktoren abhängig, nämlich der Ausstattungsqualität, der Größe und dem Wohnort. Daneben kann die Höhe der Miete jedoch auf von Seiten des Staates beeinflusst werden, etwa im Rahmen der Mietpreisbremse.

Werden hinsichtlich einem dieser Faktoren neue Regelungen oder Änderungen eingeführt, passen Vermieter die Miethöhe häufig an – und dies durchaus berechtigt. Geht es um den Wohnort, würde beispielsweise eine erhöhte ortsübliche Miete eine Mieterhöhung rechtfertigen. Die Ausstattungsqualität kann darüber hinaus beispielsweise durch eine umfassende Sanierung verbessert werden.

Die rechtliche Form der Mieterhöhung

Für Vermieter besteht die Pflicht, ihre Mieter in schriftlicher Form über die Mieterhöhung für ihre Wohnung oder ihr Haus zu informieren. Ein Versand des Schreibens ist somit grundsätzlich auch in Form einer E-Mail oder eines Faxes möglich.

Daneben kommt es darauf an, dass sich das Schreiben bezüglich der Mieterhöhung als verständlich und präzise zeigt. Durch dieses muss der Mieter einwandfrei nachvollziehen können, ob sich die Erhöhung der Miete als gerechtfertigt zeigt. Damit geht auch einher, dass der Vermieter in seinem Schreiben nicht auf eine nachvollziehbare Begründung verzichten kann.

So hoch darf die Mieterhöhung ausfallen

Wie hoch die Mieterhöhung ausfallen darf, um rechtlich wirksam zu sein, wird durch die sogenannte Kappungsgrenze geregelt. Diese wird neben der ortsüblichen Vergleichsmiete von den Gemeinden als wichtiges Werkzeug genutzt, um ein zu rasantes Ansteigen der Mieten in speziellen Regionen zu verhindern.

Die Kappungsgrenze legt fest, dass in einem Zeitraum von drei Jahren ein Anstieg der Kaltmiete um maximal 20 Prozent erfolgen darf. In einigen Großstädten liegt der prozentuale Anteil auch nur bei 15 Prozent. Gilt die Mietpreisbremse in einer Region, beträgt die Kappungsgrenze seit dem Jahr 2013 ebenfalls 15 Prozent. Daneben gilt seit dem Jahr 2019 ebenfalls eine Kappungsgrenze hinsichtlich der Erhöhung der Mietpreise aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.


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