Nürnberger Immobilien Börse
Steuerberatung 4.0

Steuererklärung ohne Belege?

veröffentlicht am: 03.08.2018

Die Digitalisierung hat längst auch die Finanzämter err eicht. Wer ab dem Veranlagungsjahr 2017 seine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, muss keine Belege mehr abgeben. Für die Steuererklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2017 gilt statt der bisherigen Vorlagepflicht für Belege die sogenannte Vorhaltepflicht.

Viele Steuerzahler haben sich bereits gefreut: Steuererklärung ohne die lästige Zettelwirtschaft! Das Finanzamt verzichtet auf die Einreichung von Belegen. Doch ganz so einfach ist es nicht.

Bislang mussten sämtliche Belege zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Finanzämter möchten die Steuererklärungen am liebsten digital erhalten. Nicht jede Einkommensteuererklärung wird von einem Sachbearbeiter bearbeitet – die Masse der Steuererklärungen wird von einem automatisierten Kontrollsystem verarbeitet. Die Daten werden durch einen Risikofilter verarbeitet. Bei Besonderheiten gibt es eine Meldung, dass die Steuererklärung durch das Finanzamt überprüft werden muss. Zusätzlich werden individuelle Stichproben durchgeführt. Die Angaben in der Steuererklärung müssen deshalb trotzdem stimmen!

Die Belege müssen zwar nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Allerdings heißt das nicht, dass keine Belege mehr notwendig sind. Die dazugehörigen Papierbelege können die Finanzämter bei Bedarf von den Steuerpflichtigen anfordern. Aus der bislang geltenden Belegeinreichungspflicht wird ab dem Veranlagungsjahr 2017 eine Belegvorhaltepflicht. Sobald das Finanzamt die Belege anfordert, ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, die Belege an das Finanzamt zu übersenden.

Als sicher gilt, dass bei neuen Sachverhalten oder großen Veränderungen im Vergleich zu den Steuererklärungen der Vorjahre, die Belege immer angefordert werden. Macht man zum Beispiel erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer geltend, sollte man die Unterlagen griffbereit haben.

Die Belege zur Steuererklärung dürfen Sie zudem auch nicht mit Erhalt des Steuerbescheids entsorgen. Für Privatpersonen gibt es zwar keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dieser Unterlagen – wir empfehlen jedoch eine Aufbewahrung von mindestens fünf Jahren bei Privatpersonen – bei Unternehmen wie bisher – zehn Jahre.

Alle Steuertipps sind im Einzelfall mit einem Steuerberater zu überprüfen. Für Fragen rund um das Thema Steuern und Immobilien stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Alle Steuertipps sind im Einzelfall mit einem Steuerberater zu überprüfen.

Steuerberater Dipl.-Kfm. Ralf Jantschke

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