Nürnberger Immobilien Börse
Hausbesitzer Haus an Kinder weitergeben

Welche Möglichkeiten haben Eltern?

veröffentlicht am: 04.07.2025

Viele Hausbesitzer möchten ihre Immobilie innerhalb der Familie weitergeben – am liebsten ohne Streit, Stress oder unnötige Steuerlast. Ob Schenkung, Testament oder Verkauf: Wer sich frühzeitig Gedanken macht, kann viel regeln und dabei oft sogar Steuern sparen.

 

Dabei geht es nicht nur um rechtliche Fragen, sondern auch um den familiären Zusammenhalt und darum, langfristig für Klarheit zu sorgen. Gute Planung zahlt sich also aus – aber worauf kommt es dabei an?

  

Schenkung zu Lebzeiten: Die vorweggenommene Erbfolge

Eine beliebte Möglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten – oft als „vorweggenommene Erbfolge“ bezeichnet. Dabei wird das Haus bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen. Der Vorteil: Pro Kind lassen sich bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenken, und das alle zehn Jahre. So können größere Vermögenswerte Stück für Stück weitergegeben werden.

 

Eltern sichern sich häufig ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch, um weiterhin im Haus leben oder Mieteinnahmen behalten zu können. Wichtig ist, dass solche Regelungen vertraglich sauber festgehalten werden – sonst drohen spätere Missverständnisse. Ein Steuerberater kann beispielsweise einschätzen, ob das Haus zu überschreiben sinnvoll ist.

 

Testament oder Erbvertrag: Die klassische Vererbung

Wer das Haus erst nach dem Tod weitergeben möchte, kann dies über ein Testament oder einen Erbvertrag regeln. Das klingt einfach, birgt aber einige Fallstricke. Wird keine eindeutige Regelung getroffen, entsteht schnell eine Erbengemeinschaft – und die kann zu Spannungen führen, gerade wenn es um Wohnrechte, Verkauf oder Renovierungen geht.

 

Auch Pflichtteilsansprüche von Geschwistern oder Ehepartnern sollten im Blick behalten werden. Wer rechtzeitig ein notariell beglaubigtes Testament erstellt, kann gezielt steuern, wer was erhält – und Streit vermeiden.

 

Verkauf an die Kinder: Eine Alternative zur Schenkung

Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf des Hauses an die Kinder. Das kann zu einem marktüblichen Preis oder auch mit Preisnachlass erfolgen. Vorteil: Die Eltern erhalten Geld, das sie für den Ruhestand oder Pflegekosten verwenden können.

 

Wichtig dabei: Ein symbolischer Kaufpreis kann steuerlich problematisch werden. Auch Grunderwerbsteuer kann anfallen – je nach Konstellation. Ein steuerlicher oder rechtlicher Berater hilft, Fallstricke zu vermeiden und die richtige Vertragsform zu wählen.

   

Nießbrauch und Wohnrecht: Sicherheit für die Eltern

Bei einer Schenkung möchten viele Eltern sich absichern – zum Beispiel mit einem lebenslangen Nießbrauch oder Wohnrecht. So bleibt die Nutzung des Hauses auch nach der Übertragung möglich. Ein Nießbrauch erlaubt zusätzlich, das Haus zu vermieten und die Einnahmen selbst zu behalten.

 

Gleichzeitig kann der steuerliche Wert des übertragenen Eigentums dadurch sinken, was wiederum die Schenkungssteuer reduziert. Eine clevere Lösung, um Eigentum zu übertragen, ohne die eigene Lebensqualität einzuschränken.

 

Steuerliche Aspekte: Schenkungs- und Erbschaftsteuer

Sowohl bei der Schenkung als auch beim Erbe spielt die Steuer eine zentrale Rolle. Zwar gelten in beiden Fällen Freibeträge – 400.000 Euro pro Kind –, doch der steuerliche Wert des Hauses kann je nach Lage und Zustand höher ausfallen als gedacht. Wer zu spät oder ohne professionelle Hilfe handelt, riskiert unnötige Steuerzahlungen. Mit frühzeitiger Planung lassen sich diese Belastungen deutlich reduzieren. Auch Kombinationen aus Schenkung, Nießbrauch und Teilübertragungen sind möglich – hier lohnt sich der Blick ins Detail.

 

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Viele entscheiden sich erst in hohem Alter oder bei plötzlicher Krankheit für eine Immobilienübertragung – oft zu spät. Ohne rechtzeitige Beratung werden wichtige Sicherheiten übersehen, etwa ein Rückforderungsrecht bei Pflegebedürftigkeit oder der Tod eines Kindes vor den Eltern. Auch unklare Vereinbarungen führen später zu Streit.

 

Ein häufiger Fehler: Es wird geschenkt, aber kein Wohnrecht gesichert. Oder: Ein Testament wird verfasst, aber nicht notariell beurkundet. Wer mit Fachleuten wie Notar, Steuerberater oder Fachanwalt zusammenarbeitet, ist hier klar im Vorteil – und schafft langfristige Sicherheit für alle Beteiligten.

 

Die richtige Lösung finden – keine Unmöglichkeit

Ob Schenkung, Verkauf oder Testament – die beste Lösung hängt von der individuellen Situation ab. Finanzielle Bedürfnisse, familiäre Strukturen und steuerliche Rahmenbedingungen sollten dabei zusammen gedacht werden.

 

Wer früh plant und sich professionell beraten lässt, kann die Immobilie in guten Händen wissen – und zugleich sicherstellen, dass persönliche Wünsche respektiert und steuerliche Vorteile genutzt werden.


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