Nürnberger Immobilien Börse
Nürnberg Kampagne zu Baugeboten

Baugebote in Nürnberg

veröffentlicht am: 26.06.2022

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am Donnerstag, 23. Juni2022, war das Ergebnis der im Juli 2019 gestarteten Kampagne zu Baugeboten in Nürnberg Thema.

Weil es auch in Nürnberg auf dem Wohnungsmarkt eng geworden ist, ist es umso wichtiger, unbebaute baureife Baugrundstücke für eine Bebauung zu aktivieren.

Ein Instrument hierfür ist das Baugebot, mit dem Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtet werden können, ein Baugrundstückinnerhalb einer vorgegebenen Frist selbst zu bebauen oder aber an Bauwillige zu veräußern.

Im Juli 2019 hat der Stadtplanungsausschuss beschlossen, dass „Baugebote“ in Nürnberg erprobt werden sollen. Wert sollte dabei auf ein kooperatives, möglichst einvernehmliches Vorgehen gelegt werden, das die Interessen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und die Ziele einer bedarfsgerechten und bodeneffizienten Stadtentwicklung zu einem fairen Ausgleich bringt.

Das Planungs- und Baureferat hatte dazu vier Anwendungsfälle mit insgesamt sechs Grundstücken für einen Testlauf ausgewählt. Für die kooperativ orientierte Anwendung des Baugebots zeichnet sich ein beachtlicher Erfolg ab: In einem der Anwendungsfälle wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der die Vorstufe eines Bauantrags darstellt und von der Verwaltung aktuell geprüft wird.

In einem anderen Fall wurde das Baugrundstück an ein Wohnungsbauunternehmen verkauft, das einen Realisierungswettbewerb durchgeführt hat und auf dieser Grundlage nun einen Bauantrag vorbereitet.

Erwartet werden kann, dass in der Summe beider Anwendungsfälle bald mehr als 200 Wohneinheiten neu gebaut werden.   

Da auch in den beiden anderen Fallbeispielen eine Bebauung der Grundstücke erkennbar bevorsteht, schlägt die Verwaltung vor, die Anwendung eines auf Kommunikation und Kooperation setzen den Baugebots zu verstetigen und auf weitere Grundstücke auszudehnen.

„Gelingt ein einvernehmliches Vorgehen nicht, wird in Fällen von besonderer Relevanz auch weiterhin die formale Anordnung eines Baugebotes in Frage kommen können“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. maj  


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