Nürnberger Immobilien Börse
Recht & Gesetz Ferienimmobilie nicht aus der Urlaubslaune heraus kaufen!

Vorher genau klären, wie die Kommune dazu steht

veröffentlicht am: 07.07.2022

Endlich Ferien! Jedes Jahr verlieben sich Familien in ihren Ferienort und beschließen, dort eine Immobilie zu kaufen. Nicht mehr reservieren müssen, nicht mehr in fremden Betten schlafen.

Corona hat das Interesse an Ferienimmobilien noch steigen lassen. Auch in den Städten, die touristische Hotspots sind, sind viele Wohnung als Urlaubsdomizile erworben worden. Sie werden meist nicht nur von den Eigentümern selbst genutzt, sondern auch kurzfristig an Touristen vermietet.

Doch gehen einige Kommunen wie etwa Berlin inzwischen gezielt gegen diese Art der Immobiliennutzung vor. Sie wollen keine Ferienvermietung, sondern lebendige, bewohnte Quartiere.

Falls Sie sich also mit dem Gedanken tragen, eine Wohnung als Ferienimmobilie zukaufen, sollten Sie vorher genau klären, wie die Kommune dazu steht.

Sind Ferienwohnungen erwünscht? Erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer ?Ärger mit den Behörden kann den Spaß an der Immobilie trüben, ganz zu schwiegen vom materiellen Verlust, wenn die Käufer die Wohnung nicht so nutzen können, wie sie sich das vorher ausgerechnet haben.

Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber „Ferienimmobilien vorm Kauf kritisch prüfen!“

http://www.vpb.de


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