So gestalten Sie Ihre Wohnung, ohne beim Auszug Ärger zu bekommen
veröffentlicht am: 18.10.2026
Die meisten Haushalte in Deutschland wohnen zur Miete: Laut Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamts lebten nur knapp 42 Prozent der Haushalte in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus. Wer in Nürnberg, Fürth oder Neumarkt eine Mietwohnung bezieht, möchte trotzdem nicht jahrelang zwischen weißen Wänden wohnen. Die gute Nachricht: Mieter dürfen mehr, als viele denken. Die weniger gute: Beim Auszug kann zu viel Kreativität teuer werden. Ein Überblick, wo die Grenzen liegen und wie man sie elegant umgeht.
Während der Mietzeit gilt: Ihre Wohnung, Ihr Geschmack
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2008 entschieden (Urteil vom 18. Juni 2008, VIII ZR 224/07), dass eine Formularklausel unwirksam ist, die Mietern auch während der laufenden Mietzeit bestimmte Farben vorschreibt, etwa „neutrale, helle, deckende Farben und Tapeten“. Die Begründung: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht daran, die Wohnung bei der Rückgabe in einem Zustand zurückzubekommen, den möglichst viele Nachmieter akzeptieren. Wie die Wohnung während der Mietzeit aussieht, ist dagegen grundsätzlich Sache des Mieters.
Ist eine solche Klausel unwirksam, kann das nach dieser Rechtsprechung sogar die gesamte Pflicht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag kippen. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich also, am besten bevor der erste Farbeimer geöffnet wird.
Die Grenze liegt beim Auszug
Anders sieht es aus, wenn die Wohnung zurückgegeben wird. Im Jahr 2013 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 6. November 2013, VIII ZR 416/12), dass Mieter Schadensersatz leisten müssen, wenn sie eine Wohnung, die sie mit neutral gestrichenen Wänden übernommen haben, in einem ungewöhnlichen farblichen Zustand zurückgeben, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren. Im entschiedenen Fall hatten die Mieter einzelne Wände kräftig rot, gelb und blau gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände grundieren und neu streichen und bekam einen Teil der Kosten ersetzt.
Die Faustregel lautet deshalb: Während der Mietzeit ist viel erlaubt, beim Auszug sollte die Wohnung wieder in einem Zustand sein, mit dem ein Nachmieter leben kann. Wer kräftige Farben liebt, plant den Rückbau also am besten gleich mit ein.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der eigene Mietvertrag und der Einzelfall. Bei Unsicherheit helfen Mietervereine oder Fachanwälte für Mietrecht weiter.
Muster statt Farbe: warum Karo so gut funktioniert
Wer Persönlichkeit an die Wand bringen will, ohne zu streichen, landet schnell bei Tapeten mit Muster. Gerade Karo ist dafür dankbar. Ein feines Vichy-Karo in Grau oder Beige wirkt ruhig und passt zu hellen Holzböden, wie man sie in vielen Altbauwohnungen findet. Ein klassisches Schottenkaro bringt Wärme ins Schlafzimmer oder in eine Leseecke. Und weil das Muster den Blick fängt, genügt oft eine einzige Wand, etwa hinter dem Bett oder dem Sofa, um den Raum zu verändern.
Selbstklebende Tapete: was sie kann und was nicht
Für Mieter ist selbstklebende Tapete eine naheliegende Lösung, weil sie ohne Kleister angebracht und später wieder abgezogen werden kann. Ganz ohne Sorgfalt geht es aber nicht, denn wie gut sich eine Tapete entfernen lässt, hängt stark vom Produkt und vom Untergrund ab. Hersteller unterscheiden deshalb oft zwischen Varianten mit sanfter und mit starker Haftung.
Ein Beispiel ist eine abziehbare Karotapete aus PVC-freiem Vlies mit einem bewusst schwach haftenden Kleber, die laut Hersteller für eine leichte Entfernung auf ordnungsgemäß vorbereiteten Wänden ausgelegt ist. Varianten mit starker Haftung halten auch auf schwierigeren Untergründen, müssen beim Auszug aber vorsichtiger entfernt werden. Für Mietwohnungen empfiehlt sich deshalb die schwach haftende Variante.
So gehen Sie auf Nummer sicher:
- Muster bestellen und testen. Ein Musterstück für einige Wochen an einer unauffälligen Stelle anbringen und dann abziehen. So sehen Sie, wie Ihre Wand reagiert.
- Untergrund vorbereiten. Die Wand sollte sauber, trocken und glatt sein. Auf frisch gestrichenen Wänden die Trocknungszeit der Farbe abwarten.
- Vermieter fragen. Rechtlich nicht immer nötig, aber ein kurzes Gespräch vorab schafft Klarheit und vermeidet Diskussionen beim Auszug.
- Fotos machen. Den Zustand der Wände beim Einzug dokumentieren, damit beim Auszug klar ist, was vorher schon da war.
Weitere Ideen, die beim Auszug keine Spuren hinterlassen
Nicht jede Veränderung muss an der Wand stattfinden. Oft reichen ein paar gezielte Eingriffe, um einer Mietwohnung einen eigenen Charakter zu geben:
- Bilderleisten statt vieler Nägel. Eine Leiste mit wenigen Bohrlöchern trägt eine ganze Bildergalerie, die sich jederzeit umstellen lässt.
- Textilien als Farbträger. Vorhänge, Teppiche und Kissen bringen Farbe in den Raum und ziehen beim Auszug einfach mit.
- Licht statt Deckenleuchte allein. Steh- und Wandleuchten mit Stecker schaffen Atmosphäre, ohne dass neue Anschlüsse gelegt werden müssen.
- Möbel als Raumteiler. Ein offenes Regal gliedert große Altbauzimmer, ohne dass eine Wand eingezogen werden muss.
Kombiniert mit einer gemusterten Akzentwand entsteht so eine Wohnung, die sich nach Zuhause anfühlt und trotzdem jederzeit zurückgegeben werden kann.
Kurz-Checkliste für Mieter
- Mietvertrag auf Klauseln zu Farben und Schönheitsreparaturen prüfen
- Während der Mietzeit frei gestalten, beim Auszug einen neutralen Zustand einplanen
- Für Akzente Muster statt kräftiger Wandfarbe wählen
- Bei selbstklebender Tapete auf schwach haftende Varianten achten und vorher testen
- Größere Eingriffe immer mit dem Vermieter abstimmen
Fazit
Eine Mietwohnung muss nicht nach Übergangslösung aussehen. Wer weiß, dass während der Mietzeit vieles erlaubt ist, beim Auszug aber ein neutraler Zustand erwartet wird, kann seine Wohnung mit gutem Gewissen persönlich gestalten. Muster wie Karo, an einer einzelnen Wand und mit einer wieder abziehbaren Tapete umgesetzt, sind dafür einer der einfachsten Wege, ganz gleich, ob die Wohnung im Altbau der Nürnberger Altstadt liegt oder im Neubau am Stadtrand.
Bildquelle(n): Titelbild: Leonhard_Niederwimmer / pixabay.com _ Bild1: Graues Vichy-Karo als Akzentwand hinter dem Bett. Foto: Livettes Wallpaper