Nürnberger Immobilien Börse
Ratgeber Bauherren bitte beachten

Nicht auf Teilabnahmen einlassen

veröffentlicht am: 07.08.2022

Wer schlüsselfertig baut, der schließt dazu einen Bauvertrag. Manche dieser Bauverträge sehen sogenannte Teilabnahmen vor.

Dabei sollen einzelne Bauabschnitte während des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn förmlich abgenommen werden.

Dies dient nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren(VPB) dazu, das Risiko einer Beschädigung der Bausubstanz, deren Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann, (Gefahrtragung) für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen.

Teilabnahmen, so der VPB, sind nicht im Sinne der Bauherren. Der VPB rät davon ab, solche Teilabnahmen vertraglich zu vereinbaren. Als Teil des Kleingedruckten der Unternehmen sind solche Regelungen ohnehin oft unwirksam.

Für sehr sinnvoll hält der VPB allerdings regelmäßige Baukontrollen, mit denen Bauherren ihre unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Experten kontrollieren bei sogenannten Bautenstandsbesichtigungen, ob die Qualität stimmt.

Mängel werden so rechtzeitig entdeckt – und das liegt ganz im Interesse der Bauherren. Unverzichtbar ist die Bauabnahme am Ende des gesamten Hausbaus, erinnert der VPB.

Die Bauabnahme ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt beim Bauen. Mit der Abnahme akzeptieren die Bauherren den Bau formal als vertragsgemäße Leistung und übernehmen die Gefahrtragung für das Gebäude.

Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um, von nun an müssen die Bauherren alle Mängel nachweisen.  

www.vpb.de


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